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Die folgenden Texte sind Auszüge aus dem Mietvertrag für das
Theater.
Weil solche Verträge Änderungen unterliegen, sei hier darauf
hingewiesen, dass Sie den aktuellen Vertrag nur direkt
vom Théâtre La Fourmi bekommen.
Da ohnehin viele Vereinbarungen zunächst gemeinsam festgelegt werden
müssen (und falls Unklarheiten bestehen), sollten Sie unbedingt mit
den Leitern und/oder dem Manager des Hauses persönlich sprechen.
Daher dienen diese Auszüge - wie auch der Vertrag zum Herunterladen
- nur der Orientierung über die grundsätzlichen Konditionen
bei der Miete des Theaters (im Folgenden: TLF).
Allgemeine Bedingungen
- Beiliegende Checkliste und Spezifikationen sind integrierende Bestandteile
des Vertrags und müssen besonders beachtet werden! Der/die MieterIn
kennt die Grösse und den Zustand der Räumlichkeiten.
- Der gemietete Raum darf ausschliesslich zum vereinbarten Zweck benützt
werden. Änderungen in der Benützungsart sind nur nach Absprache
und erfolgter schriftlicher Bewilligung durch
TLF möglich.
- Das maximale Zuschauer-Fassungsvermögen der TLF-Räumlichkeiten
(350 Personen) darf von dem/der MieterIn nicht überschritten werden.
Das Theater ist nach Mietende in dem Zustand abzugeben, in dem es vorgefunden
wurde.
- Der Verkauf oder das Bereitstellen von Getränken und Esswaren
im TLF ist ausschliesslich der Vermieterin vorbehalten. Der/die MieterIn
hat darauf zu achten, dass BesucherInnen keine Getränke und Esswaren
ins Theater nehmen. Ebenfalls ist es untersagt, auf dem Vorplatz des
Theaters Esswaren/Getränke zu konsumieren. Verkauf von anderen
Dingen (CDs, Bücher, etc.) ist allenfalls nach vorheriger Abmachung
mit TLF möglich.
- Für alle Schäden oder Unfälle, die sich in Folge oder
im Zusammenhang mit gebrachtem oder gemietetem Material oder mit Personen
ergeben, haftet der/die MieterIn. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass der/die MieterIn VeranstalterIn ist. Aus diesem Grund soll er/sie
sich bei einer Versicherungsgesellschaft für die Abdeckung des
Risikos versichern lassen. Insbesondere ist eine Haftung der Vermieterin
gegenüber ZuschauerInnen und TeilnehmerInnen ausgeschlossen.
- Der/die MieterIn ist verpflichtet, während der Mietdauer immer
durch mindestens eine Person präsent zu sein. Der/die MieterIn
ist für die Betreuung der von ihm/ihr engagierten KünstlerInnen
zuständig.
- Veranstaltungen müssen um 24.00 Uhr beendet sein. Eine längere
Veranstaltungsdauer ist nur nach Absprache mit TLF möglich. Verlängerungsgebühren
gehen auf Kosten des/der MieterIn (ausser bei anderweitigen Abmachungen
zwischen TLF und MieterIn).
- Der/die MieterIn verpflichtet sich, das Theater nach der Vorstellung
/ Veranstaltung aufgeräumt und besenrein zurückzulassen (ausser
bei anderweitigen Abmachungen zw. TLF und MieterIn).
- Die Höchstlautstärke bei Veranstaltungen wird durch TLF
bestimmt. Die Vorschriften der Schall- und Laserverordnung sind einzuhalten:
Schallimissionen dürfen beim Publikum den über 60 Minuten
gemittelten Pegel Laeq von 93 dB nicht überschreiten. Veranstaltungen
mit Laseranlagen sind TLF zu melden. Bei hohen Lärmimissionen (Disco-
und Konzertveranstaltungen) muss der/die MieterIn Gehörschutze
zur Verfügung stellen oder günstig abgeben.
- TLF duldet keine Veranstaltungen rassisitischen, religiösen und/oder
sexistischen Inhalts. TLF behält sich das Recht vor, Sponsoren
oder deren äussere Erscheinungsform nicht zu akzeptieren.
- Im TLF finden keine religiösen Veranstaltungen statt.
- Der/die Mieterin informiert TLF bei Vertragsabschluss über allfällige
Verkaufs- und Infostände im oder vor dem TLF.
- Die Organisation des Vorverkaufs und der Abendkasse, sowie die Entrichtung
der Billettsteuer für die Stadt Luzern ist Sache des/der MieterIn
(ausser bei anderweitigen Abmachungen zw. TLF und MieterIn).
- Sämtliche Kosten, die durch urheberrechtliche Bedingungen (Suisa,
Tantiemen, etc.) entstehen, gehen zu Lasten des/der MieterIn. Der/die
MieterIn verpflichtet sich, das Suisa-Formular auszufüllen, das
Original an die Suisa und eine Kopie an André Schürmann
zu schicken.
- Sämtliche Abklärungen betreffend Quellensteuer, Aufenthalts-
und Arbeitsbedingungen für AusländerInnen sind Sache des/der
MieterIn.
- Es sind keine Parkplätze vor dem TLF vorhanden (siehe Checkliste).
Die Zufahrtstrasse darf nur zum Auf- und Abladen benutzt werden. Das
TLF ist bequem mit den Buslinien 6, 7 und 8, Haltestelle "Weinbergli",
erreichbar.
- Der/die MieterIn gewährt TLF 4 freie Eintritte pro Vorstellung.
- Die Miete und die weiteren (vereinbarten) Kosten werden am Veranstaltungstag
fällig (ausser bei anderweitigen Abmachungen zwischen TLF und MieterIn).
- Sollte sich ein Punkt dieses Vertrags als überflüssig, ungültig
oder ungenügend erweisen, so hat dieser Umstand keinerlei Auswirkungen
auf die grundsätzliche Gültigkeit des Vertrags. Für diesen
Fall verpflichten sich beide Parteien, den strittigen Punkt fair und
in gegenseitigem Respekt zu bereinigen.
- Dieser Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt und tritt mit Unterzeichnung
durch die beiden VertragspartnerInnen in Kraft. Der/die MieterIn wird
gebeten, den Vertrag im Doppel an André Schürmann zurückzuschicken,
worauf ihm/ihr ein Exemplar returniert wird. Damit allfällige Änderungen
Gültigkeit erlangen, bedarf es der Schriftform. Jeder der beiden
VertragspartnerInnen erhält ebenfalls je ein Dokument-Exemplar
über die allenfalls vereinbarten Änderungen.
- Treffen Ihre Verträge später als in den Spezifikationen'
auf Seite 2 angegebenen Frist bei uns ein, wird die Reservation ungültig
und der Mietvertrag gilt als nicht zustande gekommen. Nach der Vertragsunterzeichnung
sind der vereinbarte Mietzins und bereits angefallene Nebenkosten von
der Mieterschaft geschuldet und müssen (wenn Veranstaltung nicht
stattfindet innert 10 Tagen nach Veranstaltungsdatum) bezahlt werden.
Das gilt auch, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die bei dem/der
MieterIn liegen, nicht stattfindet. In diesem Fall ist TLF bestrebt,
den Schaden möglichst gering zu halten und, wenn möglich,
eine Ersatzveranstaltung zu organisieren.
- Für die Erledigung von Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis
werden die Gerichte am Geschäftssitz des Vermieters als zuständig
anerkannt. Gerichtsstand ist Luzern-Stadt. Das
schweizerische Recht ist anwendbar.
Checkliste
- Der/die MieterIn hat TLF über Zeitabläufe und Einrichtungen
möglichst frühzeitig zu informieren (spätestens bis 2
Wochen vor der Veranstaltung):
a) technische Unterlagen per E-Mail oder per Post
b) ein paar Worte über den Charakter der Veranstaltung / Video
/ CD etc.
c) Details zur Veranstaltung auf Seite 3 ausfüllen
- Jegliche Veränderung des Mietobjektes muss mit TLF abgesprochen
werden und ist von dem/der MieterIn selbst zu verrichten oder kann durch
TLF gegen Entgelt ausgeführt werden. Nach Beendigung der Veranstaltung
ist der ursprüngliche Zustand unbedingt fachmännisch
wiederherzustellen.
- Der/die MieterIn bestimmt Verantwortliche für die Veranstaltung.
Diese Personen sind AnsprechpartnerInnen für TLF und verantwortlich
gegenüber der Polizei oder Feuerpolizei.
- Ordnungs-Dienst: Der/die MieterIn muss Ordnungskräfte organisieren,
welche dafür sorgen, dass beim Kommen und Gehen der BesucherInnen
Ruhe und Ordnung herrscht. Ebenfalls ist energisch
darauf zu achten respektive zu kontrollieren, dass sich die BesucherInnen
in der Umgebung des Theaters ruhig und ordentlich verhalten.
- ACHTUNG! Wir haben keine Parkplätze in
der Umgebung! Bitte informieren Sie die BesucherInnen klar und unmissverständlich,
ausschliesslich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Das
TLF ist bequem mit den Buslinien 6, 7 und 8, Haltestelle "Weinbergli",
erreichbar.
- Der/die MieterIn ist dafür besorgt, dass sämtliche Personen
der Organisation sowie die BesucherInnen zu den Einrichtungs- und Mobiliargegenstände
des Theaters grösste Sorgfalt tragen! Für sämtliche Schäden,
welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung während den Probe-,
Aufbau-, Aufführungs- und Abbautage entstehen haftet vollumfänglich
der/die MieterIn. Es spielt keine Rolle ob die Schäden durch Veranstaltungs-BesucherInnenInnen
oder dem Organisationspersonal entstanden sind. Der/die MieterIn ist
verpflichtet Ordnungskräfte für die Veranstaltung zu engagieren,
welche im Theater beaufsichtigen, dass BesucherInnen keine Schäden
anrichten. Sollte trotzdem etwas passieren, so ist der/die MieterIn
verpflichtet vom Verursacher die Personalien festzuhalten und sofort
ein Schaden-Protokoll zu erstellen und unterschreiben zu lassen (die
Haftpflichtversicherung des Verursachers ist ebenfalls zu notieren).
- Allfällige Verlängerungen müssen einen Monat vor der
Veranstaltung TLF bekannt gegeben werden zwecks Eingabe bei der Gewerbepolizei.
- Der/die MieterIn kontaktiert das Billettsteueramt der Stadt Luzern,
Hr. Schwegler, Hirschengraben 17, 6002 Luzern, 041 208 84 72 (bis 10'000.-
/ Jahr steuerfrei).
- Vorverkauf und Werbung (Plakataushang, Presse) werden von dem/der
MieterIn organisiert. Das TLF-Logo soll nach Möglichkeit integriert
werden. Flyer und genauer Wortlaut der Veranstaltung (für TLF-Monatsprogramm)
bitte ans TLF.
- Der/die MieterIn stellt Personen für die Abendkasse und ist für
den Kassenstock besorgt (genügend Münzen und kleine Noten
besorgen!).
- Der/die MieterIn bestimmt Verantwortliche für allfällige
Umbauten im Theater (Tribüne, Bestuhlung, Technik).
- Der/die MieterIn organisiert (bei Discoveranstaltungen) genügend
Hörschutze.
- Der/die MieterIn lässt TLF pro Veranstaltung 4 Freibillette zukommen.
- Liste derjenigen Personen (DJs, etc), die auf Rechnung des Veranstalters
konsumieren, bitte ans TLF.
Download des gesamten Vertrags
(aktueller Vertrag nur direkt vom Théâtre
La Fourmi!):
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